"Kleines Latinum"
- Sonderfälle -
Gesicherte Lateinkenntnisse (= "Kleines Latinum") werden normalerweise erworben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 sowie im Abiturzeugnis bescheinigt, wenn die Lateinnote nicht schlechter als "ausreichend" war.
Folgende Sonderfälle können sich ergeben:
Das "Kleine Latinum" wird Schülern der Jahrgangsstufe 9 auch dann bescheinigt, wenn sie das Klassenziel nicht erreicht haben, aber in Latein eine Zeugnisnote besser als "mangelhaft" haben.