Besuch von Rechtsanwalt Martin Angermayr

Am 10. Juni 2024 hatte das P-Seminar „Easy Bezahlen – verschuldet auf Raten“ die Möglichkeit, Rechtsanwalt Martin Angermayr aus Neuburg, die bereits vorher gemeinsam ausgearbeiteten Fragen bezüglich Online Payment und deren Rechtslage zu stellen.

Als Einstieg beurteilte Herr Angermayr ein Fallbeispiel, in dem ein Minderjähriger ohne Erlaubnis der Eltern etwas über den Online-Bezahldienst PayPal kauft und betrogen wird. Haftet PayPal für diesen Schaden? Laut Martin Angermayr nein, denn in deren AGBs steht ausdrücklich, dass der Dienst erst Nutzern ab 18 Jahren zur Verfügung steht. Der Minderjährige muss sich somit unter Vortäuschung seiner Volljährigkeit dort angemeldet haben, weshalb er keinen Anspruch auf den Rechtsschutz hat. Dadurch bleibt er am Ende selbst auf dem Schaden „sitzen“.

Des Weiteren erklärte Herr Angermayr, wie es für ihn persönlich sei, einen Klienten zu vertreten. Für ihn selbst komme es immer auf die Kooperationsfähigkeit des Mandanten an und wie entgegenkommend dieser auch gegenüber dem Richter sei. Denn wenn es am Ende darauf ankäme, würde immer noch der Richter über die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen entscheiden, weswegen ein freundliches Auftreten von Wichtigkeit ist. Die Pflicht eines Anwaltes ist es, seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten und zu beraten, egal welche Umstände diesen betreffen. Solange ein Anwalt diese Pflicht erfüllt, muss er auch mit keinen Konsequenzen rechnen.

Danach kam die Frage auf, wann man ein Online-Gewerbe anmelden müsse, wenn jemand die Absicht hätte, Dinge im Internet zu verkaufen. Hierzu wurde die Absicht zur Gewinnerzielung genannt. In dem Fall, dass jemand zum Beispiel eigene gebrauchte Sachen im Internet verkaufen möchte, müsste dieser kein Gewerbe anmelden. Wenn man allerdings Produkte selbst herstellt oder nur weiterverkauft, man sie selbst also nie genutzt hat, muss man ein Gewerbe anmelden. Kontrolliert wird dies durch das Finanzamt, das auch auf persönliche Daten zugreifen kann, wenn beispielsweise deutliche Umsätze auf Bankkonten registriert werden.

Zuletzt informierte uns Herr Angermayr noch über die derzeitige steuerliche Situation von Minijobs und Ferienjobs.

Wir vom P-Seminar Wirtschaft und Recht bedanken uns herzlich für das aufschlussreiche Gespräch, die hilfreichen Informationen und den Einblick in den Beruf des Anwalts.